
im Direktorat, bezugskursweise.
Gleichzeitig erfolgt die freiwillige Meldung zu einer mündlichen Prüfung in einem bereits schriftlich geprüften Fach.
Liebe Abiturientinnen und Abiturienten,
heute werden Euch die Ergebnisse Eurer schriftlichen Abiturprüfungen mitgeteilt. In der folgenden Woche finden die mündlichen Abiturprüfungen statt. Zu diesem Anlass möchten wir Euch hier noch einmal über die mündliche Abiturprüfung und die damit zusammenhängende Qualifikation im Abiturbereich informieren.
Jeder Prüfling hat fünf Prüfungsfächer. In vier Prüfungsfächern habt Ihr bereits die schriftliche Prüfung abgelegt, in (mindestens) einem weiteren Fach werdet ihr eine mündliche Prüfung ablegen.
In jedem der fünf Prüfungsfächer erhaltet ihr eine Endnote. Diese Endnoten werden jeweils mit dem Faktor 4 multipliziert. Zur Qualifikation im Abiturbereich und damit zum Bestehen der Abiturprüfung ist es notwendig, dass
1) in mindestens drei Fächern die so erhaltene Punktzahl mindestens 20 beträgt. Dabei muss wenigstens eines dieser drei Fächer ein E-Fach sein.
2) die Summe der fünf Punktzahlen mindestens 100 beträgt.
Bereits nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen kann abgeschätzt werden, ob die 1. Bedingung erfüllt werden kann.
Die 1. Bedingung
Hat man in drei oder allen vier schriftlichen Prüfungen mindestens eine 05 und in der Summe der 4 Ergebnisse mindestens 25 Punkte erreicht, dann ist bereits jetzt auch die 2. Bedingung unabhängig vom Ergebnis der mündlichen Prüfung erfüllt und die Qualifikation im Abiturbereich (sofern Sie die mündliche Prüfung ablegen) geschafft. In allen anderen Fällen hängt das Erfüllen der 2. Bedingung vom Ausgang der mündlichen Prüfung(en) ab.
Zur zusätzlichen mündlichen Prüfung:
Zusammenfassung: Mit der Bekanntgabe der Ergebnisse der 4 schriftlichen Prüfungen liegen 4 Prüfungsergebnisse vor; diese entscheiden, ob eine Zulassung zur mündl. Prüfung erfolgt und welche Prüfungsergebnisse im Mündlichen zum Bestehen notwendig sind.
1 | Höchstens 1 Erg. ≤ 04 | Zulassung klar |
Zusätzlich Summe der 4 Erg. ≥ 25 | Keine Sorgen | |
2 | Mindestens 1 E-Fach-Ergebnis ≥ 05 und höchstens 2 Erg. ≤ 04 | Zulassung klar |
3 | Beide E-Fach-Ergebnisse ≤ 04, Rest ≥ 05 | Zulassung nur möglich, wenn eine zusätzliche mündliche Prüfung in einem E-Fach beantragt wird. |
4 | 3 Ergebnisse ≤ 04 | Zulassung nur möglich, wenn eine zusätzliche mündliche Prüfung beantragt wird. |
5 | 4 Ergebnisse ≤ 04 | Zulassung nicht möglich. Das Abitur ist nicht bestanden. |
Dieses Schreiben finden Sie auch hier, also unter www.mlk-vk.de unter Informationen – zum Herunterladen.
Außerdem finden Sie die Zulassungsbedingungen auch in der in Klassenstufe 9 ausgeteilten Broschüre (und diese auch hier, also unter www.mlk-vk.de unter Informationen – zum Herunterladen) sowie natürlich in der GOS-Verordnung. Ein Link dorthin ist auch auf unserer Internetseite zu finden.